§2 Zustandekommen des Vertrages und Rücktritt
(1) Der Vertrag über die Herstellung von Briefsendungen/Briefmarken mit kundenindividuellem Freimachungsvermerk kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Service-Team der Deutschen Post oder bei der Bestellung im Onlineshop mit der E-Mail-Auftragsbestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen der Leistungen bedürfen der Einigung über ihren Umfang und über die Höhe der entsprechenden Vergütungsanpassung. Bis zur Einigung ist die Deutsche Post berechtigt, die Ausführung des Auftrags ruhen zu lassen. Die Vergütungsansprüche bleiben in diesen Fällen - abzüglich möglicherweise ersparter Aufwendungen - unberührt.
(2) Die Deutsche Post ist in der Annahme oder Ablehnung eines Auftrags frei. Sie kann die Annahme insbesondere dann ablehnen, wenn die Texte, Motive, Grafiken und Logos gegen geltendes Recht verstoßen, sittenwidrig sind, den Geschäftsinteressen der Deutschen Post und der mit ihr verbundenen Unternehmen zuwiderlaufen oder geeignet sind, den Betriebsfrieden der Deutschen Post und ihrer verbundenen Unternehmen zu stören.
Von der Annahme generell ausgeschlossen sind Grafiken, Motive oder Texte, die
a) Personen des öffentlichen Lebens
b) Politische Parteien oder Organisationen
außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland betreffen.
Ausgeschlossen sind auch alle staatlichen Hoheitszeichen oder Hoheitssymbole und Zeichen und Symbole von politischen oder anderen weltanschaulichen Organisationen.
(3) Die Deutsche Post ist nicht verpflichtet, die Grafiken, Motive, Logos und Texte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche für die Nutzung und Verbreitung der Grafiken, Motive, Logos und Texte erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt, die für die von ihm gestellten geistigen Werke bestehen. Er weist die Rechte auf Anforderung durch entsprechende Dokumente und Erklärungen gegenüber der Deutschen Post nach. Das gilt insbesondere für die Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der auf der Freimachung abgebildeten Personen.
(4) Die Deutsche Post ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, von dem sie erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Verstoß gegen die in Ziffer 2.2 genannten Ablehnungsgründe und der nicht oder nicht ausreichende Nachweis der Nutzungs- und Verbreitungsrechte nach Ziffer 2.3 sowie die Nichterfüllung der in Ziffer 4 genannten Mitwirkungspflichten. Eine Rücklieferung des beanstandeten Motivs unterbleibt.
(5) Bei Aufträgen über Briefsendungen/Briefmarken mit kundenindividuellem Freimachungsvermerk besteht kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, weil sie nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.